Kirchenverwaltungswahlen am 24.11.2024
Mittlerweile haben sich die Wahlausschüsse gebildet:
Dem jeweiligen Wahlausschuss gehören außer dem Pfarrer als geborenes Mitglied an:
Kirchenstiftung Zuchering u. Winden:
Dominik Neubauer / PGR (Vorsitzender),
Anton Marberger / KV (Stellvertretender Vorsitzender),
Andrea Buberl / KV (Schriftführerin),
Marianne Schiebl / PGR
Kirchenstiftung Hagau:
Henriette Mießl / KV (Vorsitzende),
Florian Schmidmeir / PGR (Stellvertretender Vorsitzender),
Gabriele Ringel / KV (Schriftführerin),
Roland Motzet / PGR
Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge bis zum 19.10.2024 beim Pfarramt oder den Mitgliedern der zuständigen Wahlausschüsse einzureichen.
Wahl- und damit vorschlagsberechtigt ist, wer der röm.-kath. Kirche angehört, in der jeweiligen Pfarr- bzw. Filialgemeinde seine Hauptwohnung besitzt und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat.
Wähl- und damit vorschlagbar ist, wer der röm.kath. Kirche angehört, im Bereich der jeweiligen Pfarr- bzw. Filialgemeinde seine Hauptwohnung hat, kirchensteuerpflichtig ist und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat.
Kirchensteuerpflichtig sind im Grunde auch Studenten, Hausfrauen und Rentner.
Nicht gewählt werden können Personen:
1. denen die Fähigkeit zur Erlangung öffentlicher Ämter fehlt,
2. die wegen vorsätzlicher Tat durch ein deutsches Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden, es sei denn, dass die Strafe getilgt ist,
3. die sich gemäß Feststellung des Bischöflichen Ordinariats im offenen Gegensatz zur Lehre oder den Grundsätzen der röm.-kath. Kirche befinden,
4. die offenkundig die Entrichtung der von ihnen geschuldeten Kirchenumlagen (= Kirchensteuer) oder des Kirchgeldes verweigern,
5. die in einem Arbeitsverhältnis mit der Kirchenstiftung oder der Kirchengemeinde stehen,
6. die bei der kirchlichen Aufsichtsbehörde unmittelbar mit Aufgaben
der Rechts- und Fachaufsicht betraut sind oder
7. deren (aktives) Wahlrecht ausgeschlossen ist oder ruht.
Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister können zwar in die Wahlliste aufgenommen werden, dürfen jedoch nicht gleichzeitig der Kirchenverwaltung angehören. Deshalb ist lediglich der mit höherer Stimmenzahl Gewählte Mitglied der Kirchenverwaltung.
In Zuchering mit Winden sind 6 Mitglieder zu wählen,
in Hagau 4 Mitglieder.
Jeder Wahlvorschlag hat wenigstens einen und darf doppelt so viele Bewerber enthalten, als KV-Mitglieder zu wählen sind. Der Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigen, unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift mit Vor- und Zuname unterzeichnet sein.
Vordrucke liegen am Schriftenstand und im Pfarrbüro aus.
Fragen Sie aber vorher Ihren Kandidaten, ob er seiner Aufnahme als Kandidat in den Wahlvorschlag zustimmt.
Der Wahlausschuss muss im Anschluss daran die eingegangenen Wahlvorschläge prüfen und gegebenenfalls dafür sorgen, dass mindestens 50 % mehr Kandidaten zur Verfügung stehen als zu wählen sind.
Im Klartext:
Für Zuchering mit Winden brauchen wir mindestens 9 Kandidaten,
für Hagau mindestens 6 Kandidaten.